Große Menge gebrauchter Einwegspritzen – typischer infektiöser Abfall aus medizinischer Behandlung

Leistung im Überblick

Sichere Entsorgung medizinischer Abfälle

Grundsätzlich gehören zu den klinischen Abfällen infektiöse Abfälle (AVV 18 01 03*), Körper- und Organteile (AVV 18 01 02) sowie zytostatische und zytotoxische Abfälle (AVV 18 01 08*).

In Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen wie Kliniken oder Krankenhäusern und in betriebsärztlichen Diensten fallen jedoch unterschiedlichste Abfälle an. Viele davon erfordern aufgrund ihrer Zusammensetzung, möglicher Infektionsrisiken oder enthaltener Schadstoffe eine besondere Behandlung und fachgerechte Entsorgung.

Ob infektiöse Abfälle, scharfe Gegenstände, Arzneimittelreste, Zellgifte oder schadstoffhaltige Materialien: Wir beraten Sie zur richtigen Entsorgung Ihrer anfallenden Abfälle und unterstützen Sie bei einer fachgerechten Verwertung beziehungsweise Beseitigung.

Amalgamhaltige Abfälle entsorgen wir in unserer eigenen Sparte Amalgamrecycling – dort finden Sie alle Informationen zur Abholung, zum Übernahmeschein und zum Nachweis.

  • Fachgerechte Entsorgung

    Sichere und vorschriftsgemäße Behandlung unterschiedlicher medizinischer Abfälle entsprechend ihrer jeweiligen Eigenschaften.

  • Vielfältige Abfallarten

    Von infektiösen Abfällen über Arzneimittelreste bis hin zu Chemikalien und gefährlichen Abfällen.

  • Individuelle Beratung

    Wir unterstützen Sie bei der richtigen Zuordnung Ihrer Abfälle und finden die passende Entsorgungslösung für Ihre Einrichtung.

Auf einen Blick

Unsere Leistungen für medizinische Einrichtungen

Wir unterstützen Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der sicheren und fachgerechten Entsorgung verschiedener Abfallarten.

  • Fachgerechte Entsorgung klinischer und medizinischer Abfälle
  • Entsorgung von infektiösen, scharfen und spitzen Gegenständen
  • Entsorgung von Zytostatika und zytotoxischen Abfällen
  • Entsorgung von Körper- und Organteilen (AVV 18 01 02)
  • Verwertung beziehungsweise Entsorgung von Röntgenfilmen und Röntgenchemikalien
  • Entsorgung schadstoffhaltiger Materialien wie Quecksilber, Bleifolien und Bleischürzen
  • Beratung zur richtigen Abfalltrennung und Zuordnung nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Abfallarten im Detail

Diese klinischen Abfälle entsorgen wir

Zu den klinischen Abfällen gehören infektiöse Abfälle, Körper- und Organteile sowie zytostatische und zytotoxische Abfälle. Für jede dieser Gruppen gelten eigene Anforderungen an Sammlung, Verpackung und Nachweis.

  • Infektiöse Abfälle

    Bestimmte Abfälle aus medizinischen Behandlungen können Krankheitserreger enthalten und stellen besondere Anforderungen an die Sammlung und Entsorgung. Hierzu zählen Materialien, bei denen aus infektionspräventiver Sicht spezielle Maßnahmen notwendig sind.

    Eine getrennte Erfassung und die Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorgaben sind für die fachgerechte Entsorgung besonders wichtig.

    AVV 18 01 03* – Abfälle mit besonderen Anforderungen zur Infektionsverhütung

  • Körper- und Organteile

    Bei Operationen, Untersuchungen und in der Pathologie fallen Körperteile und Organe an. Sie sind ethisch und hygienisch besonders sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden.

    Wir übernehmen die Übergabe in geeigneten, UN-zugelassenen, geschlossenen Behältnissen und führen sie einer geordneten Entsorgung zu.

    AVV 18 01 02 – Körperteile und Organe einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven

  • Zytostatische und zytotoxische Abfälle

    Bei der Anwendung bestimmter Arzneimittel, insbesondere im Rahmen onkologischer Behandlungen, können zytotoxische und zytostatische Abfälle entstehen. Aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Eigenschaften unterliegen diese Stoffe besonderen Entsorgungsanforderungen.

    Wir bieten Lösungen zur fachgerechten Entsorgung entsprechender Abfälle unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

    AVV 18 01 08* – Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel

Leistungsumfang

Was wir übernehmen

Abfälle aus Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäusern und betriebsärztlichen Diensten – erfasst, befördert und fachgerecht entsorgt.

  • Verbandsmaterialien
  • Injektionsnadeln
  • Spritzen
  • Skalpelle
  • infektiöse Abfälle
  • benutzte Blutkonserven
  • Arzneimittel
  • Organe
  • Körperteile

Zugeordnet werden diese Abfälle unter anderem den Schlüsseln AVV 18 01 01, AVV 18 01 02, AVV 18 01 03*, AVV 18 01 04, AVV 18 01 08* und AVV 18 01 09.
Amalgamhaltige Abfälle entsorgen wir in der eigenen Sparte Amalgamrecycling.

Zwei UN-zugelassene Behälter (UN 3291) für klinische Abfälle, blau mit gelbem Deckel
UN-zugelassene Behälter für klinische Abfälle (UN 3291)

Über die klinischen Abfälle hinaus

Weitere Abfälle aus medizinischen Einrichtungen

Neben den drei Kernbereichen fallen in Praxen, Kliniken und betriebsärztlichen Diensten weitere Abfälle an – auch diese übernehmen wir.

  • Spritzen und scharfe Gegenstände: Kanülen, Spritzen mit aufgesetzten Nadeln und Skalpelle erfassen wir in durchstich- und bruchfesten Behältern (AVV 18 01 01).
  • Medizinische Verbrauchsmaterialien: Tupfer, Einmalhandschuhe und Gipsabdrücke – die Zuordnung richtet sich danach, ob die Materialien mit gefährlichen oder infektiösen Stoffen belastet sind.
  • Desinfektionsmittel und Tankreiniger: Rückstände und nicht mehr verwendbare Produkte entsorgen wir entsprechend ihrer Zusammensetzung.
  • Röntgenfilme und Röntgenchemikalien: gebrauchte Filme, Entwickler- und Fixierlösungen – bei geeigneten Filmen gewinnen wir das enthaltene Silber zurück.
  • Bleifolien und Zinnfolien: metallhaltige Folien und Rückstände aus der Röntgendiagnostik führen wir einer Verwertung zu (AVV 17 04 03, sofern zutreffend).
  • Quecksilber und Bleischürzen: schadstoffhaltige Materialien, die eine sorgfältige Handhabung und getrennte Erfassung erfordern.

Wichtige Informationen

Worauf es bei medizinischen Abfällen ankommt

Die sichere Entsorgung beginnt bereits bei der richtigen Erfassung und Trennung der Abfälle in Ihrer Einrichtung.

  • Abfälle richtig trennen: Unterschiedliche Abfallarten müssen entsprechend ihrer Eigenschaften und Gefährdung getrennt erfasst werden.
  • Geeignete Behälter verwenden: Insbesondere scharfe, infektiöse und chemische Abfälle benötigen eine sichere, auf den jeweiligen Abfall abgestimmte Verpackung.
  • Abfallschlüssel beachten: Die Zuordnung nach AVV richtet sich nach Herkunft, Zusammensetzung und gefährlichen Eigenschaften des jeweiligen Abfalls.
  • Gefährliche Abfälle sicher handhaben: Für infektiöse, zytotoxische und schadstoffhaltige Abfälle gelten besondere Schutz- und Entsorgungsanforderungen.

Sie sind sich unsicher, wie ein bestimmter medizinischer Abfall entsorgt werden muss? Wir beraten Sie gerne zur geeigneten Entsorgungslösung.

Weitere Leistungen

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  • Amalgamrecycling

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